Eine starke Stimme für den Finanzplatz Schweiz
Der «Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz» feierte im Jahre 2020 sein 10-Jahre-Jubiläum. Nach der Gründungsphase erfolgte am 1. Januar 2010 die Inbetriebnahme der Geschäftsstelle. Arbeitgeber Banken übernahm die Aufgaben der damaligen «Arbeitgeberorganisation der Banken in der Schweiz», die auf einem losen Zusammenschluss der regionalen Bankenverbände beruhte. Der Verband vertritt seit nunmehr 10 Jahren die Arbeitgeberinteressen der Banken in der Schweiz und setzt sich für attraktive und konkurrenzfähige Rahmenbedingungen des Schweizer Finanzplatzes ein.
Arbeitgeber Banken repräsentiert alle Bankengruppen in allen Landesteilen und zählt auch Finanzdienstleister ohne Banklizenz zu seinen Mitgliedern. Als Träger der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) pflegt Arbeitgeber Banken den seit über 100 Jahren bestehenden sozialpartnerschaftlichen Dialog in der Bankbranche. Die heute im Verband zusammengeschlossenen Unternehmen beschäftigen rund 96 000 Mitarbeitende.
Auftrag
Der Schweizer Arbeitsmarkt zeichnet sich durch grosse Flexibilität und Offenheit aus und der Finanzplatz profitiert stark davon: Die Bankbranche weist eine hohe Erwerbsbeteiligung und eine tiefe Arbeitslosenquote aus. Damit die Schweiz gegenüber anderen starken Finanzplätzen nicht ins Hintertreffen gerät, engagiert sich Arbeitgeber Banken für ein kompetitives Wirtschafts- und Arbeitsmarktumfeld.
Zum Grundauftrag des Verbandes gehört demnach der Einsatz für liberale Arbeitsbedingungen, die Pflege der Sozialpartnerschaft sowie die Beratung der Mitglieder. In diesen Bereichen nimmt Arbeitgeber Banken aktiv Einfluss und gestaltet mit eigenen Massnahmen mit.
Vernetzung
Mit der gesamten Verbandstätigkeit richtet sich Arbeitgeber Banken an verschiedene Zielgruppen. Dabei ist die oberste Maxime, dass alles, was der Verband tut, im Interesse seiner rund 220 Mitgliedinstitute liegt.
Die klassischen Ansprechpartner für ein fokussiertes und zielgerichtetes Lobbying sind Politik, Behörden und Medien. Arbeitgeber Banken beschränkt sich dabei auf wenige, aber wichtige Dossiers, in denen die Themenführerschaft angestrebt wird.
Arbeitgeber Banken ist im Vorstandssauschuss und in der Geschäftsführerkonferenz des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes vertreten und nimmt so die Interessen der Bankbranche in dessen Politik und Schwerpunktsetzung wahr.
Zur Abstimmung in Branchenthemen ist der Verband eng mit der Schweizerischen Bankiervereinigung verbunden. Der regelmässige Austausch auf strategischer und operativer Ebene zwischen den beiden Schwesterverbänden sichert den Einklang der beiden Verbände in wichtigen Fragen und zentralen Herausforderungen der Schweizer Bankbranche.
Nicht zuletzt pflegt Arbeitgeber Banken die Sozialpartnerschaft mit zwei Sozialpartnern – dem Schweizerischen Bankpersonalverband und dem Kaufmännischen Verband Schweiz. Die drei Sozialpartner sind Träger der beiden Gesamtarbeitsverträge Vereinbarung über die Angestelltenbedingungen der Bankangestellten (VAB) und Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ).
Mitgliedervorteile
Arbeitgeber Banken erbringt mit einer schlanken und geschäftsnahen Organisationsstruktur zentralen Mehrwert für seine Mitglieder durch umfassende Information, Beratung und den Erfahrungsaustausch in personal- und arbeitsrechtlichen Fragen. Die Mitglieder von Arbeitgeber Banken profitieren über die Interessenvertretung und den Dialog mit den Sozialpartnern hinaus von folgenden Dienstleistungen:
- Information, Beratung und Erfahrungsaustausch im Bereich Arbeitsrecht und Personalpolitik, Webinare und Seminare zu aktuellen und spezifischen HR-Themen und Arbeitsrechtsfragen sowie kostenlose telefonische Rechtsberatung zu Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts.
- Einfache, kostengünstige und pragmatische Branchenlösung für die Pflicht zur Durchführung und zur Kontrolle von Lohnanalysen, die am 1. Juli 2020 in Kraft trat. Mitglieder von Arbeitgeber Banken, die entweder der VAB oder der VAZ unterstehen, können das sozialpartnerschaftliche Branchengütesiegel zur Einhaltung der Lohngleichheit erlangen.
- Die VAB regelt für Mitgliederunternehmen neben verschiedenen arbeitsvertraglichen Bestimmungen (z.B. Treuepflicht, Ferien, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung, Weiterbildung, Gesundheitsschutz) auch die Mitwirkung von Angestelltenvertretungen und Sozialpartnern, die Massnahmen bei Restrukturierungen sowie neu auch den Umgang mit älteren Mitarbeitenden.
- Mit der VAZ hat Arbeitgeber Banken für seine Mitglieder die Möglichkeit geschaffen, dass Mitarbeitende auf die Arbeitszeiterfassung verzichten oder ihre Zeit erleichtert erfassen können. Mitglieder des Verbandes, die nicht der VAB unterstehen, können durch Abgabe einer Unterstellungserklärung die VAZ dennoch geltend machen.
- Arbeitgeber Banken ist Träger der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe, die auch die Familienausgleichskasse Banken führt. Die Mitglieder von Arbeitgeber Banken profitieren von den qualitativ hochstehenden Dienstleistungen im Bereich der öffentlichen Sozialversicherungen zu attraktiven Konditionen.
Mitglied werden
Mitglieder von Arbeitgeber Banken können Banken oder andere Anbieter von Finanzdienstleistungen mit Domizil in der Schweiz sein. Ausnahmsweise können auch andere Institutionen, Verbände, Gesellschaften oder Firmen aufgenommen werden. In Bezug auf die GAV-Unterstellung können die Mitglieder wählen zwischen der VAB (inkl. VAZ), der VAZ oder einer Mitgliedschaft ohne GAV-Unterstellung.
Die jährlichen Mitgliederbeiträge setzen sich aus einem Grundbetrag von 1000 Franken (bis 100 Mitarbeitende) oder 1500 Franken (ab 100 Mitarbeitende) pro Institut zusammen, zuzüglich 23 Franken pro Mitarbeiter bei VAB-Unterstellung oder 26 Franken pro Mitarbeiter für alle anderen Institute.
Fragen zur Mitgliedschaft
Tel. +41 61 295 92 95,
E-Mail: info@arbeitgeber-banken.ch
www.arbeitgeber-banken.ch