Vielfalt und Innovation in der Sozialpartnerschaft
Arbeitgeber Banken bekennt sich als verlässlicher Partner zum sozialpartnerschaftlichen Dialog. Dabei steht der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden im Zentrum der gemeinsamen Aktivitäten und Projekte.
Mit der neu entwickelten Branchenlösung zur Lohngleichheit unterstreichen die Sozialpartner der Bankbranche erneut ihre Bereitschaft, mit innovativen Ideen einen konkreten Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu schaffen.
Vereinbarung über die Zeiterfassung VAZ: Zusammenarbeit mit «stressnostress»
Die Vereinbarung über die Zeiterfassung (VAZ) ermöglicht den unterstellten Finanzinstituten, für ausgewählte Mitarbeitende auf die Zeiterfassung zu verzichten. Voraussetzung für den Verzicht sind ein Basissalär von mehr als 120 000 Franken sowie eine grosse Autonomie bei der Gestaltung der Arbeit und der Arbeitszeit. Die VAZ erfreut sich weiterhin einer wachsenden Beliebtheit. In der Zwischenzeit sind bereits 170 Institute unterstellt, die gemeinsam rund 90 000 Mitarbeitende beschäftigen.
Die VAZ sieht verschiedene Informations- und Präventionsmassnahmen vor für Mitarbeitende, die auf die Zeiterfassung verzichten. Unter anderem erhalten diese Mitarbeitenden einmal pro Jahr die Gelegenheit, im Rahmen einer Befragung zu psychosozialen Stressfaktoren die persönliche Stressbelastung testen zu lassen. Im Jahr 2020 wurde auf die Durchführung einer solchen quantitativen Befragung verzichtet. Stattdessen haben die Sozialpartner in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz eine Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Verzichts auf die Zeiterfassung durchgeführt. Als Basis dieser Studie dienten qualitative Interviews mit Mitarbeitenden, welche auf die Zeiterfassung verzichten. Für 2021 stellt die paritätische Kommission wieder eine individuelle Befragung zur Verfügung, wobei eine Zusammenarbeit mit der Plattform «stressnostress» eingegangen wurde. Alle VAZ-unterstellten Betriebe erhielten im März 2021 die entsprechenden Teilnahmelinks zur Weiterleitung an die Mitarbeitenden mit abgeschlossener Verzichtsvereinbarung. Die nächsten Verhandlungen über die VAZ werden im Jahr 2022 stattfinden.